Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Preisangebot
Die Preisangebote werden in EURO abgegeben und sind freibleibend. Kaufanträge an unsere AD-Mitarbeiter werden erst nach Bestätigung durch die G. SCHENK GMBH bzw. durch die Lieferung zu rechtsverbindlichen Kaufverträgen. Im Falle zwischenzeitlicher Preisänderungen sind wir berechtigt, eingehende Aufträge zu den bei Auftragseingang gültigen Preisen abzuwickeln. Eine Auftragserteilung wird als Zustimmung zu den in unserer Offerte enthaltenen Bedingungen betrachtet, ebenso gelten die in unserer Auftragsbestätigung geschriebenen oder gedruckten Bedingungen als angenommen, wenn nicht umgehend Einspruch erfolgt. Im Preis inbegriffen ist die kostenlose Einweisung der Reinigungskräfte in die Handhabung der Maschinen und Geräte. Zusätzliche Instruktionskräfte für die Einweisung / Unterweisung werden zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.

2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug in EURO zu erfolgen. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorherigen Vereinbarungen. Die Hereinnahme von Akzepten erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Bei größeren Aufträgen können Vorauszahlungen oder entsprechende Teilzahlungen verlangt werden. Bei Bereitstellung von Materialien durch die G. SCHENK GMBH hat diese das Recht, hierfür Sofortzahlung zu verlangen. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu vergüten, ohne dass es einer formellen Inverzugsetzung bedarf. Bei Überweisungen und Schecks gilt der Tag, bei dem die Gutschriftsanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Bestellers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.

3. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, sowie zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung). Der Eigentumsvorbehalt gilt auch unbeschadet eines früheren Gefahrenüberganges. Der Käufer darf die von uns gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt an uns zu unserer Sicherung ab. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist unzulässig. Zugriffe Dritter auf diese Waren oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich mitzuteilen.

4. Mindestauftragswert
Aufträge unter einem Nettowarenwert von Euro 50,00 können nur bei Abholung und Barzahlung bearbeitet werden. Lieferungen ab einem Nettowarenwert von Euro 50,00 erfolgen unfrei ab Lager oder Versandstation. Lieferungen bis 75,00 € erfolgen mit Mindermengenzuschlag mit erhöhten Versandspesen. Ab einem Nettowarenwert von Euro 750,00 erfolgt die Lieferung frei Haus.

5. Lieferzeit
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, sie endet mit dem Tage, an dem die Ware unser Lager verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderung des Auftrages, welche die Lieferung beeinflusst, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Lieferant nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht werden. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb als im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Kohlen- oder Kraftmangel, Ausfuhrsperrung, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

6. Lieferungsverzug
Bei Lieferungsverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist (mindestens 14 Arbeitstage) zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.

7. Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem Lieferanten die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht dem Lieferanten aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen


  oder bei einem Spediteur einzulagern. Bei Abrufaufträgen ist der Lieferant berechtigt, die Mengen, die bis zu dem vereinbarten Abruftermin nicht abgenommen sind, in Rechnung zu stellen und für die über die Abruffrist hinausgehende Zeit bis zur endgültigen Lieferung entsprechende Lagerungskosten zu erheben.

8. Beanstandungen/Warenrücknahme
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Es ist Pflicht des Auftraggebers, die gelieferten Waren sofort bei Empfang zu untersuchen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 1 Monat, nachdem die Ware unser Lager verlassen hat, bei uns eintrifft. Abweichungen in der Beschaffenheit des von dem Lieferanten beschafften Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Rückgabe verkaufter Ware, speziell von Sonderanfertigungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wird Ware in begründeten Einzelfällen mit ausdrücklicher Genehmigung von uns zurück genommen, hat die Rücksendung in der unbeschädigten Originalverpackung ohne jegliche Fremdmarkierung spesenfrei zu erfolgen. Für einwandfreie Ware schreiben wir bis 3 Monate nach Lieferdatum 75%, bis 6 Monate nach Lieferdatum 50% vom Nettowarenwert gut. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Lieferers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Auftraggeber entsprechend. Bestellartikel (Artikel, die durch Kundenauftrag bei den Herstellern / Vorlieferanten für den Kunden bestellt werden) sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

09. Periodische Bestellungen
Soweit für periodische Bestellungen nicht besondere vertragliche Abmachungen zugrunde liegen, gilt als gewerbeüblich folgendes: Regelmäßig wiederkehrende Bestellungen, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurde, können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Monats gekündigt werden. Falls der durchschnittliche Rechnungsbetrag über EURO 256,00 liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

10. Mündliche Abmachungen
Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung. Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer.

11. Garantie
Wir garantieren für gutes Material und solide Konstruktion der von uns gelieferten Maschinen in der Weise, dass wir uns verpflichten, alle Mängel, welche sich während der Garantiezeit nachweisbar infolge Materialfehler zeigen sollten, unentgeltlich zu beheben. Die Garantiedauer und die Garantiebedingungen sind den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers zu entnehmen. Garantie-Ersatz ohne Angabe der Maschinennummer ist ausgeschlossen. Die Garantiepflicht erlischt sofort, wenn der Besteller ohne unser Wissen oder ohne unsere Ermächtigung am Garantieobjekt Abänderungen oder Reparaturen von sich oder von dritter Seite aus vornehmen lässt, oder wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung oder Vernachlässigung der Maschinen zurückzuführen ist. Die beanstandeten Teile sind uns frachtfrei zuzusenden. Folge- und Ausfallschäden können wir nicht vergüten. Sollte ein unter die Garantiebestimmung fallender Mangel nur an Ort und Stelle instandgesetzt werden können - insbesondere bei Großgeräten - so sind die Anfahrtskosten für unseren Kundendienst vom Käufer zu tragen, nicht jedoch Arbeitsstunden und Ersatzteile. Der Einsatz der durch uns gelieferten Maschinen, Geräte und chemischen Produkte geschieht durch den Käufer ausschließlich unter seiner Verantwortung. Wir haften für keinerlei Schäden an Gebäuden, Einrichtungsgegenständen und Fußböden. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

12. Elektrische Anschlüsse
Für den Anschluss aller elektrischen Maschinen sind die Vorschriften des VDE zu berücksichtigen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, ist Neustadt/Weinstraße.
Etwaige vom Besteller vorgeschriebene Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den vorstehenden Bedingungen und dem Inhalt der Auftragsbestätigung übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
JULI 2020
 

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